Die EU-Kommission veröffentlichte am 9. Januar 2014 einen Vorschlag für eine „zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten“ für die SEPA-Umstellung (Pressemitteilung). Begründet wird dies mit den geringen SEPA-Migrationsquoten und um etwaige Störungen für Konsumenten und Unternehmen zu minimieren. Formell gilt weiter der Stichtag 1. Februar 2014. Die zusätzliche Übergangsfrist soll jedoch die Nutzung der bisherigen Zahlungsverfahren bis zum 1. August 2014 ermöglichen.
Als Geschäftskunden sollten sie sich von dieser Übergangsfrist nicht täuschen lassen. Die SEPA-Firmenlastschrift B2B (vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren) bleibt hiervon unberührt […]