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SEPA – zusätzliche Übergangsfrist

Die EU-Kommission veröffentlichte am 9. Januar 2014 einen Vorschlag für eine „zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten“ für die SEPA-Umstellung (Pressemitteilung). Begründet wird dies mit den geringen SEPA-Migrationsquoten und um etwaige Störungen für Konsumenten und Unternehmen zu minimieren. Formell gilt weiter der Stichtag 1. Februar 2014. Die zusätzliche Übergangsfrist soll jedoch die Nutzung der bisherigen Zahlungsverfahren bis zum 1. August 2014 ermöglichen.

Als Geschäftskunden sollten sie sich von dieser Übergangsfrist nicht täuschen lassen. Die SEPA-Firmenlastschrift B2B (vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren) bleibt hiervon unberührt […]

An SEPA führt kein Weg vorbei!

Kennen sie die Auswirkungen der SEPA Umstellung auf ihr Unternehmen?

Zum 01.02.2014 wird mit SEPA ein einheitlicher Zahlungsverkehr für den europäischen Wirtschaftsraum zwingend eingeführt. Unternehmen die bis zu diesem Zeitpunkt nicht auf das SEPA Verfahren umgestellt sind, müssen mit erheblichen Mehrkosten beim Lastschriftverfahren rechnen. Vermeiden Sie diese Mehrkosten und führen sie SEPA termingerecht in ihrem Unternehmen ein.

Die SEPA Umstellung stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen, da die mit dem Zahlungsverkehr verbundenen Prozesse meist mehrere Abteilungen ihres Unternehmens, wie IT-Abteilung, Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Vertriebsabteilung, Einkaufabteilung, Personalabteilung, Management, Archiv, Marketing […]